Tribünen

Sportanlagen mit höherklassigen Wettkämpfen sollten mit Tribünenanlagen ausgestattet werden. Vorgaben zur Größe und Anzahl der Sitz- und Stehplätze gibt der zuständige Verband.
Die Versammlungsstättenrichtlinie des Landes regelt die Vorschriften bei der Planung von Tribünenanlagen.
Tribünenanlagen an Freisportanlagen können überdacht sein. Alle Tribünenplätze sollen einen ungehinderten Blick auf die gesamte Sportfläche haben. Mobile Zusatztribünen können bei bestimmten Sportarten das normale Spielfeld reduzieren.
Bei allen Tribünenanlagen ist ein entsprechendes Sicherheits- und Fluchtwege-System zu planen und zu berücksichtigen. Brandschutztechnische Belange sind in Sporthallen mit Zuschauerplatzen zu planen und beachten.

Tribünen
Tribünenanlagen

An zahlreichen Stadien und Fußballplätzen haben wir Tribünenanlagen mit oder ohne Überdachung als Sitzplatz – und Stehtribüne errichtet. Die dazu gehörigen Außenanlagen wurden nach einem abgestimmten Flucht- und Rettungswegesystem gestaltet.